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Beachten Sie die Verjährungsfristen

Bitte beachten Sie, dass zum 31.12.2024 die Forderungen aus 2021 verjähren!!!

Nicht selten gehen wegen nicht eingehaltener Verjährungsfristen in deutschen Unternehmen mehrere Millionen Euro verloren. Doch das muss nicht sein; denn die Verjährung kann durch wenige Schritte gehemmt und Ihre Ansprüche somit gesichert werden.

 

Wann verjähren Ihre Forderungen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach §195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach §199 BGB mit Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.

Sollte es nicht mehr möglich sein eine unverzügliche Zahlung des Schuldners zu bewirken, so müssen schnell noch verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen werden. Leider genügt hierzu eine außergerichtliche Mahnung durch den Gläubiger oder Gläubigervertreter nicht aus.

Folgende Maßnahmen können die Verjährung der Forderung hemmen:

· Ernsthafte Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner

· Klageerhebung des Gläubigers noch vor dem 31.12.2024

· Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid

· Anmeldung des Anspruchs im laufenden Insolvenzverfahren.

Sollten Sie also noch unbezahlte Rechnungen aus dem Jahr 2021 in Ihren Akten finden, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung! Wir werden Ihre Forderung noch vor der Verjährung sichern um dann schnellstmöglich das Ihnen zustehende Geld eintreiben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

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